Für alle Lieferungen und Leistungen gelten, soweit von uns nicht schriftlich bestätigt, ausschließlich unsere Lieferungs-, Zahlungs- und Gewährleistungsbedingungen. Entgegenstehende Lieferungs-, Zahlungs- und Gewährleistungsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich anerkannt haben.
Unsere Angebote und Preise sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder durch Ausführung der in Auftrag gegebenen Arbeiten nachkommen.
Sämtliche Lieferungen erfolgen unfrei auf Rechnung und Gefahr des Bestellers ab Firmensitz Steinheim am Albuch. Im Falle von Expreßgut-, Postversand oder Paketdienst werden verauslagte Transportkosten ebenso wie Roll- und/oder Lagergeld berechnet. Eine eventuelle Transportkostenversicherung für An- und Abtransport der Gegenstände ist vom Besteller selbst zu veranlassen.
Die unverbindliche Lieferfrist beginnt mit der Auftragserteilung, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben Teillieferungen sind zulässig. Lieferverzögerungen bis zu 3 Monaten berechtigen nicht zum Rücktritt. Fälle höherer Gewalt - als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können - suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von 12 Wochen so wird in gegenseitiger Absprache die Lieferfrist angemessen verlängert. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.
Als Abnahme gilt die Abholung der bearbeiteten Ware bei der Rieger Metallveredlung GmbH & Co. KG oder, im Falle der Versendung, der Zugang der Ware beim Kunden. Unsere Rechnungen sind sofort fällig und zahlbar rein netto Kasse. Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer Zustimmung; deren Spesen und Kosten sowie die Gefahr der rechtzeitigen Vorlegung und Protesterhebung gehen voll zu Lasten des Bestellers. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens 3% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz berechnet. Lieferungen an private oder bisher unbekannte Firmen erfolgen nur gegen Vorauskasse. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers sind wir - unbeschadet unserer sonstigen Rechte - befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen und Leistungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Besteller zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
An den uns zur Bearbeitung übergebenen Gegenständen erlangen wir gemäß § 950 BGB das Eigentum. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Besteller bleiben die uns zur Bearbeitung übergebenen Gegenstände auch dann in unserem Eigentum, wenn die Gegenstände vom Besteller weiterbearbeitet oder verarbeitet werden. Wegen sämtlichen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller steht uns an den zur Bearbeitung übergebenen Gegenständen ein Zurückbehaltungs- und Pfandrecht zu.
Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Bearbeitung, technische Beratung und sonstigen Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Besteller jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Der Besteller hat die gelieferte Ware - soweit zumutbar auch durch Probeverarbeitung - bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Beanstandungen werden nur berücksichtigt. wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware - bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch sechs Monate nach Erhalt der Ware - schriftlich unter Beifügung von Belegen und Mustern erhoben wenden. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt wenden. Bei Anlieferung von schlechtem Material entfällt die Haftung für Qualitätsveredelung. Eventuell entstehende Mehrkosten sind vom Besteller zu tragen. Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich auf kostenlose Nachbesserung unter Einräumen einer angemessenen Frist. Für bei der Bearbeitung entstehenden Ausschuss durch Formveränderungen, Risse oder dergleichen, Beeinträchtigung der Maß- oder Passgenauigkeit beweglicher Teile kann keine Gewähr übernommen werden. Ersatz für Material, entgangenen Gewinn oder Schadensersatzansprüche des Besteller sind ausgeschlossen. Für Serienteile kann bis zu 3% Ausschuss und Fehlmengen keine Haftung übernommen werden.
Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schadensstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Waren. Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften.
Von uns versendetes Verpackungsmaterial wird kostengünstig berechnet. Kisten, soweit diese in gebrauchsfähigem Zustand fracht- und spesenfrei innerhalb 4 Wochen rückgesendet werden, werden zu 2/3 des berechneten Wertes gutgeschrieben. Bei Verwendung für Anlieferung neuer Waren erfolgt Gutschrift mit 2/3 des berechneten Wertes.
Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlung ist Steinheim am Albuch. Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gilt als Gerichtsstand Heidenheim an der Brenz als vereinbart. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.